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Cadillac de Ville Cabriolet in schnee-weiß - traumhafter Strassenkreuzer-Oldtimer aus dem Jahr 1965
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Cadillac de Ville Cabriolet in schnee-weiß - traumhafter Strassenkreuzer-Oldtimer aus dem Jahr 1965
ab120,00 €/ 1 Stunde
375
1965
Sedan DeVille
Cadillac
Cabrio/Roadster
mit Chauffeur
Weiß
Keine Anfahrtskosten inbegriffen
5 inkl. Fahrer
1960-1969
Beschreibung
Cadillac " de Ville "- Topmodell der 60er Jahre in hervorragendem Originalzustand
Das Cabrio mit fürstlichen 5,75m Gesamtlänge und V8 Motor mit 7,2l "Big Block"-Hubraum.
Mieten Sie diesen Oldtimer für Ihre Hochzeit, Ihr Messe-Event als eycatcher, als Geburtstagsüberraschung oder einfach nur mal so...oder einen unserer 50 weiteren Klassiker...
Das Cabrio mit fürstlichen 5,75m Gesamtlänge und V8 Motor mit 7,2l "Big Block"-Hubraum.
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- 375 PS
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- 6 Sitzplätze
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- in weiß mit roter Leder-Ausstattung
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- elektr. Verdeck
Mieten Sie diesen Oldtimer für Ihre Hochzeit, Ihr Messe-Event als eycatcher, als Geburtstagsüberraschung oder einfach nur mal so...oder einen unserer 50 weiteren Klassiker...
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Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Übergabe und Benutzung: Das Fahrzeug wird im technisch einwandfreien und sauberen Zustand an den Mieter übergeben und ist in diesem Zustand an einen Mitarbeiter von VIP zurückzugeben. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, bei den Ferrari-Fahrzeugen 259,00 € sowie bei Oldtimern, Sportwagen und Hummer-Geländewagen mind. 119,00 € /Std.in Rechnung gestellt. Die Kosten für Kilometer, die über den "Frei-Kilometer-Paketen" liegen, belaufen sich bei Oldtimern auf ab 1,79 €/km und bei den Ferrari-Modellen auf 2,50 €/km. Jeweils gerechnet ab Standort der Fahrzeuge. Weitere Modelle entnehmen Sie bitte unserer aktuell gültigen Preisliste. 2. Haftung von VIP: VIP haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 3. Pflichten des Mieters: Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Vertrag genannten weiteren berechtigten Personen geführt werden. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedürfen der vor Fahrtantritt einzuholenden schriftlichen Genehmigung von VIP. Regelmäßige Kontrolle des Ölgemisch/Öl-Behälters auf korrekte Füllmenge nicht unter "Minimum" ist bei unseren Fahrzeugen durch den Mieter regelmäßig, spätestens bei jedem Tankstop, durchzuführen. Ferner ist der Reifendruck zu prüfen und falls notwendig zu korrigieren. Bei unverhältnismäßig hohem Reifenabrieb als Folge von "Bremstests" etc. haftet der Mieter uneingeschränkt. Während der Mietzeit ist das Fahrzeug über Nacht in geschlossenen Räumen unterzubringen und entsprechend zu sichern. Bei Nichtbeachtung besteht kein Versicherungsschutz. Tagsüber ist das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern. Das Fahrzeug darf ausschließlich im üblichen Straßenverkehr und nicht zu Renn-/oder Geländefahrten oder sonstigen Sonderfahrten genutzt werden. Es besteht absolutes Alkoholverbot! Bei Missachtung besteht kein Versicherungsschutz! Das zulässige Gesamtgewicht (bei Go-Karts 200kg) darf nicht überschritten werden. 4. Obliegenheiten des Mieters im Schadensfall: Für den Fall eines Schadenseintritts oder des Sichtbarwerdens eines technischen Defekts verpflichtet sich der Mieter, VIP unverzüglich und umfassend zu informieren. Bei technischen Defekten darf der Mieter Reparaturen ab einer Höhe von 15,00 Euro nur mit ausdrücklicher, telefonisch einzuholender Zustimmung durch VIP durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturstätte steht in jedem Fall VIP zu. Die Belege sind in vollem Umfang an VIP zu übergeben. Bei Diebstahl sowie Unfall ist zudem unverzüglich die Polizei zu informieren. Der Mieter sowie die berechtigten Fahrer haben bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu warten. Nach einem Unfall ist ein schriftlicher Unfallbericht für VIP zu fertigen, der folgende Angaben enthalten muss: Datum, Zeit und Ort des Unfalls Wer war Fahrzeugführer? Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge detaillierter Unfallbericht (einschließlich Zeichnung) sowie Namen und Adresse möglicher Zeugen erkennbares Schadensausmaß (Tod, Verletzung, Sachschaden) Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort des Fahrzeuges 5. Mietpreis: Die Miete ist in vollem Umfang im Voraus in bar zu bezahlen. Es gilt die aktuell gültige Preisliste. 6. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von VIP, sofern der Mieter Kaufmann ist. ©2007 VIP World Travel
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