/
< Zurück zum Artikel

Oldtimer Cadillac De Ville Cabrio
Preis konnte nicht bestätigt werden
Wir haben eine Anfragebestätigung gesendet an .
In Kürze erhältst du eine Antwort des Anbieters.
In Kürze erhältst du eine Antwort des Anbieters.
Jetzt anfragen
Es ist keine Vorauszahlung erforderlich.



Oldtimer Cadillac De Ville Cabrio
Preis konnte nicht bestätigt werden
230
S62
Cadillac
Cabrio/Roadster
Selbstfahrer und Chauffeur möglich
Weiß
Anfahrtskosten bis 25 km inklusive
Ab 6
1950-1959
Beschreibung
Hochzeitspakete mit Chauffer Kleines Hochzeitspaket Cadillac
3 Stunden Mietdauer
1 Flasche Sekt
roter Teppich
Chauffeur mit weissen Handschuhen
ab 399,00 €
Großes Hochzeitspaket Cadillac
6 Stunden Mietdauer
1 Flasche Sekt
langer edler roter Teppich
Chauffeur mit weissen Handschuhen
edele Schleifendeko (auf Anfrage, mit Rücksprache)
ab 699,00 €
XXL Hochzeitspaket Cadillac
8 Stunden Mietdauer
1 Flasche Sekt
roter Teppich
Chauffeur mit weissen Handschuhen
Seidenblumengesteck für das Fahrzeug
ab 899,00 €
alle Paketpreise exkl. Anfahrtspauschale
Preise Selbstfahrer:
Auf Anfrage
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot zugeschnitten auf Ihre Wünsche.
Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.
Das Mindestalter für Selbstfahrer beträgt 25 Jahre.
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
Sie suchen einen Oldtimer oder eine Super Stretchlimousine in weiß oder schwarz oder lieber einen
HUMMER H2 Stretch oder Chrysler 300C in edler 2-Farbenlackierung neues Modell für Ihre Hochzeit, Party, Junggesellenabschied und vieles mehr.?!
Dann sind Sie bei uns genau richtig !
Wir sind ein konzessioniertes Mietwagenunternehmen gemäß §§ 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz.
Service, 100 % Kundenzufriedenheit, Höflichkeit, Kundenorientiertheit & Qualität zeichnen unseren exklusiven
Super-Stretchlimousinenservice seit Jahren aus. Lassen Sie sich ganz induviduell beraten, wir haben für jeden das
passende Angebot und die entsprechende Leistung ! Es gibt unzählige Anlässe für ein besonderes Fahrzeug.!
Wieso unterstreichen Sie also diesen Moment nicht mit einem Auto. Stilvoll, damit Sie auch die Fahrt zum Standesamt, der Kirche oder dem Restaurant,
in dem Sie Ihre Feierlichkeiten abhalten in die wundervollen Momente einreihen können, von denen Sie an diesem Tag möglichst viele haben werden.
Im Preis pro Stunde sind enthalten: Chauffeur, roter Teppich, 20 Km Anfahrtspauschale ab 57271 Hilchenbach Frei.
jeder weitere Km 1,00€
Sollten Sie sich nicht selbst um den
Blumenschmuck und eventuelle Verziehrungen am Fahrzeug kümmern wollen, können wir dies nach
vorheriger Rücksprache auch erledigen.
3 Stunden Mietdauer
1 Flasche Sekt
roter Teppich
Chauffeur mit weissen Handschuhen
ab 399,00 €
Großes Hochzeitspaket Cadillac
6 Stunden Mietdauer
1 Flasche Sekt
langer edler roter Teppich
Chauffeur mit weissen Handschuhen
edele Schleifendeko (auf Anfrage, mit Rücksprache)
ab 699,00 €
XXL Hochzeitspaket Cadillac
8 Stunden Mietdauer
1 Flasche Sekt
roter Teppich
Chauffeur mit weissen Handschuhen
Seidenblumengesteck für das Fahrzeug
ab 899,00 €
alle Paketpreise exkl. Anfahrtspauschale
Preise Selbstfahrer:
Auf Anfrage
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot zugeschnitten auf Ihre Wünsche.
Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.
Das Mindestalter für Selbstfahrer beträgt 25 Jahre.
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
Sie suchen einen Oldtimer oder eine Super Stretchlimousine in weiß oder schwarz oder lieber einen
HUMMER H2 Stretch oder Chrysler 300C in edler 2-Farbenlackierung neues Modell für Ihre Hochzeit, Party, Junggesellenabschied und vieles mehr.?!
Dann sind Sie bei uns genau richtig !
Wir sind ein konzessioniertes Mietwagenunternehmen gemäß §§ 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz.
Service, 100 % Kundenzufriedenheit, Höflichkeit, Kundenorientiertheit & Qualität zeichnen unseren exklusiven
Super-Stretchlimousinenservice seit Jahren aus. Lassen Sie sich ganz induviduell beraten, wir haben für jeden das
passende Angebot und die entsprechende Leistung ! Es gibt unzählige Anlässe für ein besonderes Fahrzeug.!
Wieso unterstreichen Sie also diesen Moment nicht mit einem Auto. Stilvoll, damit Sie auch die Fahrt zum Standesamt, der Kirche oder dem Restaurant,
in dem Sie Ihre Feierlichkeiten abhalten in die wundervollen Momente einreihen können, von denen Sie an diesem Tag möglichst viele haben werden.
Im Preis pro Stunde sind enthalten: Chauffeur, roter Teppich, 20 Km Anfahrtspauschale ab 57271 Hilchenbach Frei.
jeder weitere Km 1,00€
Sollten Sie sich nicht selbst um den
Blumenschmuck und eventuelle Verziehrungen am Fahrzeug kümmern wollen, können wir dies nach
vorheriger Rücksprache auch erledigen.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen
Mietbedingungen
1. Geltungsbereich Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen,
die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen von
Moonshine Limousinensercice , nachfolgend auch Auftragnehmer genannt.
Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
Unsere aktuelle Preisliste sowie das unterzeichnete Angebot
sind Bestandteil der Vertragsbedingungen. 2. Zustandekommen eines Vertrages Der Reservierung des gewünschten Fahrzeugtyps, die der Mieter per Internet bzw. per Telefon tätigt, folgt die Erstellung eines unverbindlichen Festpreis-Angebotes. Akzeptiert der Mieter dieses Angebot und Bestätigt den Vertrag per Telefon, e-mail oder unterschrieben zurück ist es ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch Eingang des Telefons, per e-mail oder unterschriebenen Antrages beim Vermieter zustande. Zeitnah zum Reservierungstermin wird die Rechnung an den Mieter gesandt. 3. Beförderung Die eingesetzten Fahrzeuge sind für die entgeltliche Personenbeförderung
zugelassen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
Die angegebene Passagierzahl bezieht sich immer auf die Anzahl
der Sitzplätze in der Fahrzeugbeschreibung.
Das Fahrzeug wird nicht zu Selbstfahrzwecken (ohne Fahrer) vermietet. (Ausnahme Hummer H2 für Selbstfahrer) Der Auftaggeber verpflichtet sich, seine Fahrgäste auf die
gesetzliche Anschnallpflicht hinzuweisen ! Der Auftragnehmer hat vor dem Antritt der Fahrt das Recht,
die Beförderung abzulehnen, wenn beispielsweise durch die Witterung
eine sichere Personenbeförderung nicht gewährleistet werden kann.
Treten während der Fahrt entsprechende Witterungsverhältnisse ein
oder treten Mängel am Fahrzeug auf, ist der Auftragnehmer oder
sein Erfüllungsgehilfe berechtigt, die Fahrt abzubrechen.
Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Chauffeurs. Für den Fall eines Fahrtabbruches sorgt der Chauffeur für eine
Weiterbeförderung der Fahrgäste zum Zielort.
Die Kosten für den Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln,
beispielweise Taxen oder Mietwagen, übernimmt der Auftragnehmer.
Der Auftraggeber hat bei solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung. Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungsbedingt nicht an oder
ist wegen eines Defektes am Fahrzeug der Fahrtantritt unmöglich,
wird dem Auftraggeber der entrichtete Fahrpreis zurückerstattet.
Für den Fall eines Defektes am Fahrzeug ist der Auftragnehmer berechtigt
ein ähnliches Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dieses verfügbar ist.
Der Auftraggeber hat bei der Gestellung eines Ersatzfahrzeuges
keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers dar,
sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt,
sie von der Beförderung auszuschließen.
Stark alkoholisierte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen !
Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen
Fällen ausgeschlossen. Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen.
Ferner ist es nicht erlaubt selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke
in der Limousine zu konsumieren.
Die Mitnahme von Haustieren in das Fahrzeug bedarf der Zustimmung
des Auftragnehmers bei Buchung der Mietsache.
Nicht bei Buchung angemeldete Haustiere werden nicht befördert. Selbst besorgter Blumenschmuck für die Limousine darf nur mit Saugnäpfen (keine Magnetplatten) befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Blumenschmuck muss für den Fall, dass sich die normale Befestigung (Saugnapf) während der Fahrt löst, mit einer weiteren Befestigung (Sicherungsseil) vorne am Fahrzeug gegen wegfliegen gesichert werden. 4. Verzögerungen Die Höchstgeschwindigkeiten der Limousinen mit Fahrgästen sind
auf Autobahnen 120 km/h, auf Landstraßen 100 km/h und
mit Blumenschmuck 50 km/h.
Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der Autobahn ist somit ausgeschlossen.
Bei der Pauschalpreisgestaltung sind diese Höchstgeschwindigkeiten
berücksichtigt. Ebenso Wartezeiten zum Ein- und Aussteigen und
die Wartezeiten für Trauungszeremonien oder Fototermine. Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene
Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen
den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung
entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen
auf einem Verschulden des Auftragnehmers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen.
Berechnet wird jede halbe angefangene Stunde. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt. Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf entstehende
Verzögerungen hinzuweisen. 5. Preise Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers.
Diese können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung verändert werden.
Berechnet wird grundsätzlich die Zeit ab / bis Garage.
Im Fahrpreis enthalten sind der Chauffeurlohn, die gefahrenen Kilometer
und die Mehrwertsteuer.
Sonderleistungen sind nicht im Fahrpreis enthalten.
Sie werden, soweit möglich, auf Wunsch gegen Aufpreis ausgeführt. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Leistung.
Von der vereinbarten Leistung abweichende zusätzliche Leistungen vergütet der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den am Tag der Fahrt gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese vom Auftragnehmer angeboten werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu verlangen. In den Angeboten, Pauschalpreisvereinbarungen und Fahrpreisen sind Spesen für den Chauffeur, Fährgebühren, Parkgebühren u. dgl. nicht enthalten.
Sollten während des Fahrauftrages Kosten dieser oder ähnlicher Art anfallen, vergütet der Auftraggeber, ersatzweise einer der Fahrgäste,
diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in der angefallenen Höhe. 6. Zahlungsbedingungen Die Zahlungen sind eine Woche vor Fahrtantritt auf das angegebene Konto zu leisten. Anzahlung nach Vereinbarung und Event.Preisvereinbarungen sind inkl. aller vereinbarten zu fahrenden Kilometer (basiert auf ungefährer Fahrstreckenangabe), Fahrer, Fahrerspesen im Inland, An- und Abfahrt, Betriebsstoffe und KFZ-Versicherung.Nicht enthalten sind: Eintritte, Park- & Fährkosten sowie Straßengebühren.Sonderkonditionen für Langzeitmieter, Agenturen/Vermittler, Dauerkunden. 7. Vertragsstornierung/ Widerruf Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam.
Fernmündliche Stornierungen gelten demnach nur dann,
wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.
Stornogebühren:
Stornierungen bis zu vier ( 4 ) Wochen vor Mietbeginn
25% des vereinbarten Mietpreises
Stornokosten bis zu zwei ( 2 ) Wochen vor Mietbeginn:
40% des vereinbarten Mietpreises
Stornokosten bis zu sieben ( 7) Tagen vor Mietbeginn:
80% des vereinbarten Mietpreises Bei später eingehenden Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt wird
der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt.
Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum
bei uns. Nicht in den Tarif- oder Preislisten enthaltene oder bei Zulieferern bereits
bestellte und nicht mehr stornierbare Sonderleistungen berechnet der
Auftragnehmer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung in
voller Höhe. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt
es auf den Eingang beim Auftragnehmer an. Bei mündlichen oder
fernmündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an,
den der Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht einen niedrigeren
Aufwendungsersatz nachzuweisen Der Widerruf ist zu richten an: Moonshine Limousinenservice, Oranienstraße 25, D-57271 Hilchenbach, E-Mail
8. Rücktritt Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die Durchführung der Fahrt als Folge witterungsbedingter Einflüsse,
unvorhersehbarer Ereignisse oder anderer Gründe, die eine sichere
Personenbeförderung mit den verwendeten Fahrzeugen aus Sicht
der Verantwortlichen bei Moonshine Limousinenservice nicht gewährleisten, unmöglich wird
oder der Auftraggeber oder einer der Fahrgäste eine ihm nach diesen
Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere dann,
wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet sind. 9. Haftung des Auftraggebers Blumen und Girlandenschmuck darf nur mittels Saugnäpfen
am Fahrzeug angebracht werden.
Für Schäden am Fahrzeug, die durch andere Befestigungsarten,
herausstehende Blumendrähte o.ä. entstehen, haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die pflegliche Behandlung
des Fahrzeuges durch Ihn und seine Gäste. Sollten am Fahrzeug durch
Ihn oder einen seiner Gäste Schäden an der Karosserie, dem Lack oder
dem Inventar entstehen, so haftet der Auftraggeber für die
entstandenen Schäden: Lackschäden:
- durch das Anlehnen mit kratzenden Gegenständen (Gürtel usw)
- durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung
- Karosserieschäden:
- durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung
- durch das Draufstellen oder Draufsetzen von Personen
- durch das Anlehnen mit schweren Gegenständen, Körperteilen Inventarschäden:
- durch das Beschädigen von Polstern
- durch das falsche Betätigen von elektrischen Bauteilen
- durch zu starkes Anstossen von Kristallgläsern Bei Verunreinigungen durch Erbrechen werden Reinigungskosten
in Höhe von 450, - € fällig. 10. Haftung des Auftragnehmers Eine Haftung des Auftragnehmers für den Ausfall des Fahrzeuges durch
technischen oder physischen Defekt, Unwetter wie Hochwasser,
Schneeverwehungen, Orkan usw. beschränkt sich lediglich auf
die Erstattung des bezahlten Fahrpreises.
Der Auftragnehmer kann des weiteren nicht für die folgenden
Ereignisse haftbar gemacht werden:
- Organisation eines Ersatzfahrzeuges
- Kostenübernahme für Ersatzfahrzeuge
- Schadenersatz für entgangene Fahrten oder Fahrfreuden
- Schadenersatz für nicht zu verwendenden Fahrzeugschmuck Ab Windstärke 12 (120 km/h und mehr), auch in Böen, sowie bei Schneefall wird das Fahrzeug nicht mehr eingesetzt.
Der Auftraggeber muß sich dann selbst um ein Ersatzfahrzeug kümmern. Für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit
des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere
des Chauffeurs, zurück zu führen sind, haftet der Auftragnehmer nur,
wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Personentransport stehen.
Die Haftung für Sachschäden ist auf 500,00 € je Ereignis und
geschädigte Person begrenzt. 11. Fotorechte Vereinzelt werden Fotos vor oder nach der Fahrt gemacht.
Der Kunden erklärt sich mit der Veröffentlichung auf unserer Website sowie Facebook einverstanden.
Die Fotos stehen allen Kunden kostenlos zum Download zur Verfügung.
Der Kunde kann jederzeit der Veröffentlichung widersprechen 12. Versicherungsschutz Für Fahrgäste und Fahrzeuge bestehen alle für ein konzessioniertes
Mietwagenunternehmen erforderlichen Versicherungen
nach den geltenden Vorschriften und Deckungssummen. 13. Gerichtsstand Siegen 14. Teilunwirksamkeit Falls ein oder mehrere vorstehenden Punkte unwirksam sein sollte(n),
so bleiben die übrigen Punkte vollinhaltlich aufrecht.
die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen von
Moonshine Limousinensercice , nachfolgend auch Auftragnehmer genannt.
Ein Vertrag kommt nur durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.
Unsere aktuelle Preisliste sowie das unterzeichnete Angebot
sind Bestandteil der Vertragsbedingungen. 2. Zustandekommen eines Vertrages Der Reservierung des gewünschten Fahrzeugtyps, die der Mieter per Internet bzw. per Telefon tätigt, folgt die Erstellung eines unverbindlichen Festpreis-Angebotes. Akzeptiert der Mieter dieses Angebot und Bestätigt den Vertrag per Telefon, e-mail oder unterschrieben zurück ist es ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch Eingang des Telefons, per e-mail oder unterschriebenen Antrages beim Vermieter zustande. Zeitnah zum Reservierungstermin wird die Rechnung an den Mieter gesandt. 3. Beförderung Die eingesetzten Fahrzeuge sind für die entgeltliche Personenbeförderung
zugelassen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
Die angegebene Passagierzahl bezieht sich immer auf die Anzahl
der Sitzplätze in der Fahrzeugbeschreibung.
Das Fahrzeug wird nicht zu Selbstfahrzwecken (ohne Fahrer) vermietet. (Ausnahme Hummer H2 für Selbstfahrer) Der Auftaggeber verpflichtet sich, seine Fahrgäste auf die
gesetzliche Anschnallpflicht hinzuweisen ! Der Auftragnehmer hat vor dem Antritt der Fahrt das Recht,
die Beförderung abzulehnen, wenn beispielsweise durch die Witterung
eine sichere Personenbeförderung nicht gewährleistet werden kann.
Treten während der Fahrt entsprechende Witterungsverhältnisse ein
oder treten Mängel am Fahrzeug auf, ist der Auftragnehmer oder
sein Erfüllungsgehilfe berechtigt, die Fahrt abzubrechen.
Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Chauffeurs. Für den Fall eines Fahrtabbruches sorgt der Chauffeur für eine
Weiterbeförderung der Fahrgäste zum Zielort.
Die Kosten für den Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln,
beispielweise Taxen oder Mietwagen, übernimmt der Auftragnehmer.
Der Auftraggeber hat bei solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung. Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungsbedingt nicht an oder
ist wegen eines Defektes am Fahrzeug der Fahrtantritt unmöglich,
wird dem Auftraggeber der entrichtete Fahrpreis zurückerstattet.
Für den Fall eines Defektes am Fahrzeug ist der Auftragnehmer berechtigt
ein ähnliches Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dieses verfügbar ist.
Der Auftraggeber hat bei der Gestellung eines Ersatzfahrzeuges
keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers dar,
sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt,
sie von der Beförderung auszuschließen.
Stark alkoholisierte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen !
Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen
Fällen ausgeschlossen. Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen.
Ferner ist es nicht erlaubt selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke
in der Limousine zu konsumieren.
Die Mitnahme von Haustieren in das Fahrzeug bedarf der Zustimmung
des Auftragnehmers bei Buchung der Mietsache.
Nicht bei Buchung angemeldete Haustiere werden nicht befördert. Selbst besorgter Blumenschmuck für die Limousine darf nur mit Saugnäpfen (keine Magnetplatten) befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Blumenschmuck muss für den Fall, dass sich die normale Befestigung (Saugnapf) während der Fahrt löst, mit einer weiteren Befestigung (Sicherungsseil) vorne am Fahrzeug gegen wegfliegen gesichert werden. 4. Verzögerungen Die Höchstgeschwindigkeiten der Limousinen mit Fahrgästen sind
auf Autobahnen 120 km/h, auf Landstraßen 100 km/h und
mit Blumenschmuck 50 km/h.
Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der Autobahn ist somit ausgeschlossen.
Bei der Pauschalpreisgestaltung sind diese Höchstgeschwindigkeiten
berücksichtigt. Ebenso Wartezeiten zum Ein- und Aussteigen und
die Wartezeiten für Trauungszeremonien oder Fototermine. Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene
Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen
den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung
entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen
auf einem Verschulden des Auftragnehmers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen.
Berechnet wird jede halbe angefangene Stunde. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt. Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf entstehende
Verzögerungen hinzuweisen. 5. Preise Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers.
Diese können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung verändert werden.
Berechnet wird grundsätzlich die Zeit ab / bis Garage.
Im Fahrpreis enthalten sind der Chauffeurlohn, die gefahrenen Kilometer
und die Mehrwertsteuer.
Sonderleistungen sind nicht im Fahrpreis enthalten.
Sie werden, soweit möglich, auf Wunsch gegen Aufpreis ausgeführt. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Leistung.
Von der vereinbarten Leistung abweichende zusätzliche Leistungen vergütet der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den am Tag der Fahrt gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese vom Auftragnehmer angeboten werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu verlangen. In den Angeboten, Pauschalpreisvereinbarungen und Fahrpreisen sind Spesen für den Chauffeur, Fährgebühren, Parkgebühren u. dgl. nicht enthalten.
Sollten während des Fahrauftrages Kosten dieser oder ähnlicher Art anfallen, vergütet der Auftraggeber, ersatzweise einer der Fahrgäste,
diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in der angefallenen Höhe. 6. Zahlungsbedingungen Die Zahlungen sind eine Woche vor Fahrtantritt auf das angegebene Konto zu leisten. Anzahlung nach Vereinbarung und Event.Preisvereinbarungen sind inkl. aller vereinbarten zu fahrenden Kilometer (basiert auf ungefährer Fahrstreckenangabe), Fahrer, Fahrerspesen im Inland, An- und Abfahrt, Betriebsstoffe und KFZ-Versicherung.Nicht enthalten sind: Eintritte, Park- & Fährkosten sowie Straßengebühren.Sonderkonditionen für Langzeitmieter, Agenturen/Vermittler, Dauerkunden. 7. Vertragsstornierung/ Widerruf Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam.
Fernmündliche Stornierungen gelten demnach nur dann,
wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.
Stornogebühren:
Stornierungen bis zu vier ( 4 ) Wochen vor Mietbeginn
25% des vereinbarten Mietpreises
Stornokosten bis zu zwei ( 2 ) Wochen vor Mietbeginn:
40% des vereinbarten Mietpreises
Stornokosten bis zu sieben ( 7) Tagen vor Mietbeginn:
80% des vereinbarten Mietpreises Bei später eingehenden Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt wird
der volle vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt.
Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum
bei uns. Nicht in den Tarif- oder Preislisten enthaltene oder bei Zulieferern bereits
bestellte und nicht mehr stornierbare Sonderleistungen berechnet der
Auftragnehmer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung in
voller Höhe. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt
es auf den Eingang beim Auftragnehmer an. Bei mündlichen oder
fernmündlichen Stornierungen kommt es auf den Eingang an,
den der Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht einen niedrigeren
Aufwendungsersatz nachzuweisen Der Widerruf ist zu richten an: Moonshine Limousinenservice, Oranienstraße 25, D-57271 Hilchenbach, E-Mail
8. Rücktritt Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die Durchführung der Fahrt als Folge witterungsbedingter Einflüsse,
unvorhersehbarer Ereignisse oder anderer Gründe, die eine sichere
Personenbeförderung mit den verwendeten Fahrzeugen aus Sicht
der Verantwortlichen bei Moonshine Limousinenservice nicht gewährleisten, unmöglich wird
oder der Auftraggeber oder einer der Fahrgäste eine ihm nach diesen
Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere dann,
wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet sind. 9. Haftung des Auftraggebers Blumen und Girlandenschmuck darf nur mittels Saugnäpfen
am Fahrzeug angebracht werden.
Für Schäden am Fahrzeug, die durch andere Befestigungsarten,
herausstehende Blumendrähte o.ä. entstehen, haftet der Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die pflegliche Behandlung
des Fahrzeuges durch Ihn und seine Gäste. Sollten am Fahrzeug durch
Ihn oder einen seiner Gäste Schäden an der Karosserie, dem Lack oder
dem Inventar entstehen, so haftet der Auftraggeber für die
entstandenen Schäden: Lackschäden:
- durch das Anlehnen mit kratzenden Gegenständen (Gürtel usw)
- durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung
- Karosserieschäden:
- durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung
- durch das Draufstellen oder Draufsetzen von Personen
- durch das Anlehnen mit schweren Gegenständen, Körperteilen Inventarschäden:
- durch das Beschädigen von Polstern
- durch das falsche Betätigen von elektrischen Bauteilen
- durch zu starkes Anstossen von Kristallgläsern Bei Verunreinigungen durch Erbrechen werden Reinigungskosten
in Höhe von 450, - € fällig. 10. Haftung des Auftragnehmers Eine Haftung des Auftragnehmers für den Ausfall des Fahrzeuges durch
technischen oder physischen Defekt, Unwetter wie Hochwasser,
Schneeverwehungen, Orkan usw. beschränkt sich lediglich auf
die Erstattung des bezahlten Fahrpreises.
Der Auftragnehmer kann des weiteren nicht für die folgenden
Ereignisse haftbar gemacht werden:
- Organisation eines Ersatzfahrzeuges
- Kostenübernahme für Ersatzfahrzeuge
- Schadenersatz für entgangene Fahrten oder Fahrfreuden
- Schadenersatz für nicht zu verwendenden Fahrzeugschmuck Ab Windstärke 12 (120 km/h und mehr), auch in Böen, sowie bei Schneefall wird das Fahrzeug nicht mehr eingesetzt.
Der Auftraggeber muß sich dann selbst um ein Ersatzfahrzeug kümmern. Für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit
des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere
des Chauffeurs, zurück zu führen sind, haftet der Auftragnehmer nur,
wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Personentransport stehen.
Die Haftung für Sachschäden ist auf 500,00 € je Ereignis und
geschädigte Person begrenzt. 11. Fotorechte Vereinzelt werden Fotos vor oder nach der Fahrt gemacht.
Der Kunden erklärt sich mit der Veröffentlichung auf unserer Website sowie Facebook einverstanden.
Die Fotos stehen allen Kunden kostenlos zum Download zur Verfügung.
Der Kunde kann jederzeit der Veröffentlichung widersprechen 12. Versicherungsschutz Für Fahrgäste und Fahrzeuge bestehen alle für ein konzessioniertes
Mietwagenunternehmen erforderlichen Versicherungen
nach den geltenden Vorschriften und Deckungssummen. 13. Gerichtsstand Siegen 14. Teilunwirksamkeit Falls ein oder mehrere vorstehenden Punkte unwirksam sein sollte(n),
so bleiben die übrigen Punkte vollinhaltlich aufrecht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen
Preis konnte nicht bestätigt werden
Jetzt anfragen
Wir haben eine Anfragebestätigung gesendet an .
In Kürze erhältst du eine Antwort des Anbieters.
In Kürze erhältst du eine Antwort des Anbieters.
Vermieter direkt kontaktieren
Moonshine-Limousinenservice GmbH
Vordere Insbach 657271 Hilchenbach (Siegerland)Deutschland
Artikelstandort
Vordere Insbach 657072 SiegenDeutschlandÖffnungszeiten
Montag
08-12 per Telefon und 24h per eMail
Dienstag
08-12 per Telefon und 24h per eMail
Mittwoch
08-12 per Telefon und 24h per eMail
Donnerstag
08-12 per Telefon und 24h per eMail
Freitag
08-12 per Telefon und 24h per eMail
Samstag
24h - per Telefon und eMail
Sonntag
24h - per eMail