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Oldtimer Mercedes 230 SL Pagode
Beschreibung
Mercedes 230 SL "Pagode", Bj. 1964. Schöner, zeitloser Klassiker mit rotem Leder. Automatik. Schon ab 70 € pro Stunde.
Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Für Mietverträge mit dem Vermieter gelten ab dem 01.01.2009 die
folgenden Bedingungen:
§ 2 Zustandekommen des Mietvertrages
Alle Angebote sind freibleibend. Mietberechtigt sind Personen, die das
fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. In Ausnahmefällen kann das Mietalter vom Vermieter sowohl angehoben, als auch abgesenkt werden.
Ein Mietvertrag kommt nicht schon mit der Eingabe des Kunden über das Internetformular, sondern erst dann zu Stande, wenn der Vermieter dem Kunden per E-Mail eine Vertragsbestätigung zugesandt hat.
Bei schriftlich geschlossenen Verträgen bedarf es zur Gültigkeit des Mietvertrages der Unterschrift des Kunden und der Unterschrift eines der Inhaber oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Sie erkennen mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Zur Legimitation wird der Ausweis und der Führerschein durch den Vermieter eingesehen und die Personalien dokumentiert. Der Vermieter erfüllt den geschlossenen Mietvertrag, sofern nicht höhere Gewalt (auch widrige Wetterverhältnisse) eine Unbrauchbarkeit des Fahrzeuges oder Verschulden durch Dritte
eintritt.
§ 3 Widerrufsrecht/Rücktritt/Stornierung
Bei Abschluss über das Internetformular, können Sie Ihre Vertragsvereinbarung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Abschluss des Vertrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Miet-Klassiker, Hauptstraße 19, 28865 Lilienthal.
Bei Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist oder bei schriftlich geschlossenen Verträgen fällt bei Eingang bis zu 4 Wochen vor Fahrtantritt eine Bearbeitungsgebühr von 25 € an. Bei Stornierung bis zu 3 Tage vor Fahrtantritt wird 50 % des Mietzinses fällig. Bei noch kurzfristigeren Stornierungen (weniger als 72 Stunden vor Fahrtantritt) ist der gesamte Mietbetrag zu entrichten. Eine Gutschrift kann aus Kulanzgründen erfolgen.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise sind in EURO einschließlich der gesetzlich geltenden
Umsatzsteuer angegeben. Für die Bezahlung ist Barzahlung und Zahlung mittels
EC- oder Kreditkarte zugelassen. Die Bezahlung erfolgt bei Vertragsabschluss oder spätestens vor Antritt der Fahrt oder bei Ausstellung eines Gutscheins. Es ist eine Kaution in Höhe des Selbstbehaltes der Vollkaskoversicherung (1000 €) zu hinterlegen.
§ 5 Lieferung und Nutzung
Das Mietverhältnis gilt ausschließlich innerhalb von Deutschland. Eine
Grenzüberschreitung ist nicht zulässig. Ebenso ist die Teilnahme an
Wettbewerben, insbesondere auf Rennstrecken, das Rauchen in den Fahrzeugen und die Überlassung des Fahrzeuges an Dritte untersagt, es sei denn der Vermieter hat dies im Vertrag vermerkt. Fährt ein anderer als der Mieter das Fahrzeug, so gilt dieser stets als Erfüllungsgehilfe des Mieters. Dem Mieter obliegt in diesem Falle die Einhaltung des Mindestalters und die Kontrolle des gültigen Führerscheines.
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand übergeben wird. Das Fahrzeug entspricht den Bestimmungen der StVZO.
Die Fahrzeugpapiere werden in Kopie ausgehändigt. Vor der Fahrzeugübergabe erhält der Kunde eine Einführung in das Fahrzeug.
Das Fahrzeug ist voll getankt und wird ebenfalls mit vollem Kraftstofftank (Super Plus) zurück erbeten. Eventuelle Tankkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sollte das Fahrzeug nicht in vollgetanktem Zustand zurückgegeben werden, wird die fehlende Menge mit den Kosten des Durchschnittspreises der an dem Tage üblichen Benzinkosten zuzüglich einer Servicepauschale in Höhe von 0,5 €/Liter dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei Fahrten von über 500 km, obliegt es dem Mieter Öl- und Wasserstand zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen.
Sofern während der Mietdauer jegliche Schäden festgestellt werden oder sich
ereignen (Panne), hat der Kunde unverzüglich den Vermieter zu informieren.
Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen. Jegliche Straßenverkehrsverletzungen gehen zu Lasten des Kunden (z.B. Parkvergehen, Geschwindigkeitsüberschreitung).
Die Überschreitung der Mietdauer ist grundsätzlich zulässig, bedarf aber der unverzüglichen
Information des Kunden an den Vermieter und deren Genehmigung zur
Verlängerung des Mietverhältnisses. Überschreitet die Rückgabe des
Fahrzeuges ohne die Genehmigung des Vermieters einen Zeitraum von
einer Stunde, so verlängert sich das Mietverhältnis um den entsprechenden Zeitraum (mindestens 2 Stunden). Ab einer Überschreitung von 4 Stunden, wird ein voller Tag berechnet. Die hinterlegte Kaution wird um den Mietzins gemindert.
Nebenabreden sind schriftlich zu fassen.
§ 6 Besondere Obhutspflicht
Da es sich bei allen Fahrzeugen um wertvolle oder seltene Einzelstücke handelt, ist mit dem Fahrzeug ist pfleglich umzugehen. Dabei ist dem Alter und der Technik des Fahrzeuges besonderes Augenmerk zu widmen. Die Fahrzeugtechnik befindet sich auf dem Stand vergangener Jahre. Hierauf ist Rücksicht zu nehmen. Eine Geschwindigkeit über 120 Km/h ist zu vermeiden und nur in Ausnahmefällen oder Notsituationen zulässig. Bei Verlassen des
Fahrzeuges während der Mietdauer ist das Fahrzeug sicher und zulässig abzustellen und zu verschließen. Bei Cabriolets ist das Verdeck zu schließen. Bei nächtlichem Verbleib des Fahrzeugs beim Mieter, ist für eine verschlossene Abstellmöglichkeit zu sorgen. Das Befahren einer Waschstraße ist nicht zulässig. Es wird darum gebeten, bei der Mitnahme von Tieren darauf zu achten, dass keinerlei Beschädigungen oder Verunreinigungen
entstehen. Ein durch besondere Verschmutzung zusätzlich entstandener Reinigungsaufwand, ist durch den Mieter kostenmäßig zu tragen.
§ 7 Haftung und Schadenersatz
§7.1 Haftung des Vermieters
Der Vermieter und dessen Erfüllungsgehilfen haften, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für bei Übergabe nicht offensichtlich vorhandene Fehler oder Störungen des Fahrzeuges und daraus entstehender Verluste oder Schäden haftet der Vermieter ebenfalls nur bei groben Verschulden.
Bei Nichterfüllung des Vertrages durch einen unvorhersehbaren Defekt, Unfall oder Verschulden Dritter oder höherer Gewalt (Unwetter, Stau), ist der Vermieter ebenfalls nicht haftbar oder schadenersatzpflichtig. Bei Panne oder Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges, die nicht der Mieter zu verantworten hat, stellt der Vermieter ein Ersatzfahrzeug. Der entgangene Mietzeitraum wird anteilig erstattet oder gutgeschrieben.
§7.2 Haftung des Mieters
Die Fahrzeuge sind Haftpflicht- und Vollkaskoversichert. Im selbst verursachten Schadensfall haftet der Mieter bis maximal zur Höhe der Eigenbeteiligung in Höhe von 1000 €.
Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Kunde mit der unverzüglichen Abbuchung des Eigenanteils einverstanden, sofern ein selbstverschuldeter Schaden entstanden ist.
Wahlweise kann der Betrag in bar hinterlegt werden. Mutwillig oder grob fahrlässig entstandene Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, entstanden durch den Kunden, von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfen oder Dritte die im Zusammenhang mit dem
Mietverhältnis stehen, sind von der Versicherung ausgenommen. In diesem Falle haftet der Kunde (Vertragsunterzeichner) in vollem Umfang. Die Haftung erstreckt sich weiterhin auf einen Geschäftsausfall und eine eventuell entstandene Wertminderung.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der Mietvertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten, die
sich aus dem Vertrag ergeben, ist das für den Sitz der Firma Miet-Klassiker
zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
§9 Ausschlussklausel
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Annahme eines Mietvertrages zu verweigern.
§10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
§11 Änderungen der AGB
Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung oder die Angabe von Gründen zu ändern.
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