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Mustang V8-Cabriolet- Baujahr 1966 , auch zum selbstfahren
ab129,00 €/ 1 Stunde
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Mustang V8-Cabriolet- Baujahr 1966 , auch zum selbstfahren
ab129,00 €/ 1 Stunde
200
1966
Mustang
Ford
Cabrio/Roadster
Selbstfahrer
Rot
Keine Anfahrtskosten inbegriffen
4 inkl. Fahrer
1960-1969
Beschreibung
Der Ford Mustang ist der Inbegriff für den Traum von Freiheit. Er ist das Kultauto einer ganzen Generation. Noch heute begeistert diese zeitlose Auto zahlreiche Menschen, egal ob "Groß oder Klein"...natürlich mit tollem "V8- Blubber-Sound"
Erfragen Sie hierzu bei uns unsere eigene homepage-Adresse-hier finden Sie alle weiteren Details und viele schöne Bilder sowie weitere Service-Angebote wie z.B. weiße Tauben für Hochzeiten, Feuerwerk, Rikscha-Service, Profi-Fotografin etc...
Ab 1 h Mietdauer zum Selbstfahren inkl. Coach : 129,00
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Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Übergabe und Benutzung: Das Fahrzeug wird im technisch einwandfreien und sauberen Zustand an den Mieter übergeben und ist in diesem Zustand an einen Mitarbeiter von VIP zurückzugeben. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, so werden bei den Ferrari-Fahrzeugen 259,00 € sowie bei Oldtimern, Sportwagen mind. 119,00 € /Std.in Rechnung gestellt. Die Kosten für Kilometer, die über den "Frei-Kilometer-Paketen" liegen, belaufen sich bei Oldtimern auf ab 1,50 €/km, bei den Ferrari-Modellen auf 2,50 €/km. Jeweils gerechnet ab Standort der Fahrzeuge. Weitere Modelle entnehmen Sie bitte unserer aktuell gültigen Preisliste. 2. Haftung von VIP: VIP haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 3. Pflichten des Mieters: Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Vertrag genannten weiteren berechtigten Personen geführt werden. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedürfen der vor Fahrtantritt einzuholenden schriftlichen Genehmigung von VIP. Regelmäßige Kontrolle des Ölgemisch/Öl-Behälters auf korrekte Füllmenge nicht unter "Minimum" ist bei unseren Fahrzeugen durch den Mieter regelmäßig, spätestens bei jedem Tankstop, durchzuführen. Ferner ist der Reifendruck zu prüfen und falls notwendig zu korrigieren. Bei unverhältnismäßig hohem Reifenabrieb als Folge von "Bremstests" etc. haftet der Mieter uneingeschränkt. Während der Mietzeit ist das Fahrzeug über Nacht in geschlossenen Räumen unterzubringen und entsprechend zu sichern. Bei Nichtbeachtung besteht kein Versicherungsschutz. Tagsüber ist das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern. Das Fahrzeug darf ausschließlich im üblichen Straßenverkehr und nicht zu Renn-/oder Geländefahrten oder sonstigen Sonderfahrten genutzt werden. Es besteht absolutes Alkoholverbot! Bei Missachtung besteht kein Versicherungsschutz! Das zulässige Gesamtgewicht (bei Go-Karts 200kg) darf nicht überschritten werden. 4. Obliegenheiten des Mieters im Schadensfall: Für den Fall eines Schadenseintritts oder des Sichtbarwerdens eines technischen Defekts verpflichtet sich der Mieter, VIP unverzüglich und umfassend zu informieren. Bei technischen Defekten darf der Mieter Reparaturen ab einer Höhe von 15,00 Euro nur mit ausdrücklicher, telefonisch einzuholender Zustimmung durch VIP durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturstätte steht in jedem Fall VIP zu. Die Belege sind in vollem Umfang an VIP zu übergeben. Bei Diebstahl sowie Unfall ist zudem unverzüglich die Polizei zu informieren. Der Mieter sowie die berechtigten Fahrer haben bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu warten. Nach einem Unfall ist ein schriftlicher Unfallbericht für VIP zu fertigen, der folgende Angaben enthalten muss: Datum, Zeit und Ort des Unfalls Wer war Fahrzeugführer? Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge detaillierter Unfallbericht (einschließlich Zeichnung) sowie Namen und Adresse möglicher Zeugen erkennbares Schadensausmaß (Tod, Verletzung, Sachschaden) Angaben zum derzeitigen Aufenthaltsort des Fahrzeuges 5. Mietpreis: Die Miete ist in vollem Umfang im Voraus in bar zu bezahlen. Es gilt die aktuell gültige Preisliste. 6. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von VIP, sofern der Mieter Kaufmann ist. ©2007 VIP World Travel
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