AGB

AGB (Mieter)

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Plattform „Mietedeinenoldtimer.de“

Gültig ab: 01. Februar 2022

Die Website Mietedeinenoldtimer.de ist ein zusätzlicher online Service der Erento GmbH. Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Erento GmbH  (nachfolgend nur „erento“ genannt.)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Onlinedienste der Erento GmbH, Wrangelstraße 100, 10997 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Rutkowski (im Folgenden „erento“ genannt), Tel. +49 30 56 83 74 00 0, Telefax: +49  30 37 71 96 10, E-Mail: [email protected].

Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung.

2. Gegenstand

2.1 erento betreibt eine Online-Plattform, die den Abschluss von Miet- oder Kaufverträgen aller Art zwischen den Nutzern ermöglicht (im Folgenden „Dienst“ genannt). erento bietet selbst keine Gegenstände zur Vermietung oder zum Verkauf an und wird nicht Vertragspartei der abzuschließenden Miet- bzw. Kaufverträge. Diese kommen ausschließlich zwischen einzelnen Nutzern und Vermietern zustande.

2.2 „Nutzer“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die den Dienst von erento zur Information oder zur Anbahnung oder zum Abschluss von Mietverträgen verwenden.

3. Nutzung des Dienstes / Registrierung / Benutzerkonto

3.1 Die Nutzung des Dienstes ist grundsätzlich ohne Registrierung möglich. Eine Registrierung ist nur für die Nutzung bestimmter Funktionen des Dienstes oder bei einer Nutzung als Vermieter erforderlich. Ansonsten ist die Registrierung optional.

3.2 Durch die Registrierung oder sonstige Nutzung des Dienstes (z.B. Stellen von Mietanfragen) kommt zwischen dem Nutzer und erento ein Vertrag über die Nutzung des Dienstes zustande. Die Registrierung und die Einrichtung eines Nutzerkontos sowie die Nutzung des Dienstes als Mieter sind kostenfrei. Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ist die Nutzung des Dienstes nicht gestattet. Pro juristischer oder natürlicher Person darf nur eine Registrierung erfolgen. Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

3.3 Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Registrierung und im Rahmen von Mietanfragen erhobenen Daten wahrheitsgemäß und – soweit es sich um Pflichtangaben handelt, die entsprechend gekennzeichnet sind – vollständig zu tätigen. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer seine Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – erento unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.

3.4 Mit Absendung des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit erento ab, stimmt den Allgemeinen Nutzungsbedingungen von erento zu und versichert, nicht gemäß Ziffer 3.2 von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen zu sein. erento behält sich vor, die Registrierung des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.5 Akzeptiert erento die Registrierung, erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Bestätigungscode, in der außerdem die wichtigsten Angaben des Nutzers noch einmal zusammengefasst sind. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Nutzer die Bestätigungs-E-Mail entsprechend den darin enthaltenen Anweisungen beantworten. Mit Klick auf den Bestätigungs-Link in der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen erento und dem Nutzer die Nutzungsvereinbarung zustande.

3.6 Bei der Registrierung legt der Nutzer im Rahmen der technischen Möglichkeiten einen Benutzernamen und ein Passwort fest (im Folgenden „Zugangsdaten“ genannt). Unzulässig sind Benutzernamen, deren Verwendung Rechte Dritter, insbesondere Namens oder Kennzeichenrechte verletzt, oder die sonst rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies erento umgehend mitzuteilen.

3.7 Dem Nutzer ist bekannt, dass ihm Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses (z.B. Bestätigungs-E-Mails, Änderungen der AGB oder andere Mitteilungen) per E-Mail zugehen können

3.8 erento ist zur sofortigen Sperrung des Nutzerkontos berechtigt:

  • Wenn bei der Registrierung falsche Angaben gemacht wurden
  • Bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten
  • Wenn der Nutzer gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von erento verstoßen hat
  • Oder wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt

Im Falle einer Sperrung des Nutzerkontos ist es dem betroffenen Nutzer bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von erento untersagt, sich erneut bei erento registrieren zu lassen und ein neues Nutzerkonto zu eröffnen.

4. Abschluss von Mietverträgen

4.1 Der Nutzer kann über die angegebenen Kontaktdaten oder das Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage zum Abschluss eines Mietvertrages an den Vermieter stellen. Erento übermittelt die vom Nutzer im Kontaktformular eingegebenen Daten an den Vermieter. Der Vermieter kontaktiert daraufhin den Mieter und übermittelt dem Mieter daraufhin entweder ihm entweder eine Absage oder unterbreitet ihm ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages, dass der Mieter dann annehmen oder ablehnen kann.

4.2 Ein Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen Nutzer und Vermieter zustande. Für den Mietvertrag gelten nicht die vorliegenden AGB der Erento, sondern die Vertragsbedingungen und Konditionen des Vermieters, die auf der jeweiligen Produktdetailseite abrufbar sind, soweit der Nutzer mit dem Vermieter nichts Abweichendes vereinbart.

4.3 Die Angaben zu den Mietgegenständen stammen von den Anbietern. Bewertungen und Kommentare von anderen Nutzern können nur als jeweils subjektive, private Meinung oder Empfehlung gewertet werden und sollten bei Vertragsabschlüssen nicht als Geschäftsgrundlage, sondern allenfalls als ein Indiz für die Qualität und Zuverlässigkeit der jeweiligen Vermieter und Produkte verstanden werden.

4.4 erento ist bemüht, eine betrügerische Nutzung des Dienstes zu verhindern. Leider kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass dies im Einzelfall dennoch geschieht. Es wird empfohlen, die Identität des jeweils anderen Vertragspartners vor dem Austausch von Leistungen festzustellen.

5. Verwendung personenbezogener Angaben

Personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten anderer, die im Dienst von erento enthalten sind oder von denen der Nutzer sonst im Rahmen der Nutzung des Dienstes Kenntnis erlangt, dürfen von Mietern und Vermietern ausschließlich zum Zwecke der Anbahnung und Abwicklung von Mietverträgen verwendet werden. Es ist insbesondere untersagt, entsprechende Daten zu Werbezwecken zu nutzen und dem Betroffenen unverlangte E-Mail, Telefax oder Briefpostwerbung zu übersenden oder unverlangt telefonisch mit ihm in Kontakt zu treten.

6. Laufzeit und Beendigung

6.1 Die Registrierung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann vom Nutzer jederzeit gekündigt werden. erento kann die Registrierung jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. Für die Kündigungserklärung des Nutzers genügt eine Mitteilung per E-Mail an [email protected]. Für die Kündigungserklärung von erento genügt eine E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers.

6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

6.3 Eine Kündigung der Registrierung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit bereits abgeschlossener Verträge (z.B. Mietverträge, Verträge über zusätzliche Leistungen).

6.4 Bewertungen und Kommentare, die ein Nutzer vor der Kündigung abgegeben hat, können nach Ermessen von Erento weiterhin im System verbleiben, sofern der Nutzer nicht ausdrücklich eine Löschung seiner Bewertungen und Kommentare wünscht.

7. Haftung

7.1 erento haftet für Schäden der Nutzer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (siehe Absatz 2) beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

7.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

7.3 Im Übrigen ist sowohl unsere Haftung als auch die unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund.

8. Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

8.1 erento hat das Recht, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Funktionen zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Nutzers zu der Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. erento verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

8.2 Widerspricht der Nutzer der Änderung der Nutzungsbedingungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. erento behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

8.3 Eine Änderung der Nutzungsbedingungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers ist jederzeit möglich.

9. Sonstiges

9.1 Der Nutzer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden von erento nicht bestritten

9.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Berlin.

9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen. Das einheitliche UN-Kaufrecht (UNCITRAL) findet keine Anwendung. Vertragssprache ist deutsch.

AGB (Vermieter)

Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Dienstes „Mietedeinenoldtimer.de“ durch Vermieter

Gültig ab: 01. Februar 2022

Die Website Mietedeinenoldtimer.de ist ein zusätzlicher online Service der Erento GmbH. Es gelt die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Erento GmbH  (nachfolgend nur „erento“ genannt.)

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Nutzung der Onlinedienste der Erento GmbH, Wrangelstraße 100, 10997 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Luka Dremelj und Robert Rutkowski (im Folgenden „erento“ genannt), Tel. +49 30 568374000, Telefax: +49 30 37719610, E-Mail: [email protected].

Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vermieters finden keine Anwendung.

2. Vertragsschluss, Registrierung

2.1 Zur Nutzung des Dienstes als Vermieter ist ein schriftlicher Vertragsschluss mit Erento erforderlich. Im Regelfall registriert sich der Vermieter dabei zunächst auf der Erento-Plattform und erhält dann ein Vertragsformular (Angebot) per E-Mail, das per elektronischer Signatur oder unterschrieben an erento per Scan, Post oder per Telefax zurückzusenden ist.

2.2 Kosten entstehen für den Vermieter – je nach Vertragsmodell – entweder beim Einstellen von Mietartikeln, für diesbezügliche Zusatzleistungen, bei der Kontaktaufnahme durch interessierte Mieter oder beim Abschluss eines Mietvertrages mit einem Mieter. Erento bietet den Vermietern alternative Vertrags- und Vergütungsmodelle an, die unter Ziffer 4 näher beschrieben sind.

2.3 Die Nutzung des Dienstes als Vermieter ist nur zu gewerblichen Zwecken zulässig, eine Nutzung des Dienstes als Vermieter durch Verbraucher ist ausgeschlossen.

2.4 Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ist die Nutzung von Erento als Vermieter nicht gestattet. Pro juristischer oder natürlicher Person darf nur eine Registrierung als Vermieter erfolgen. Der Vermieter ist verpflichtet, die beim Vertragsschluss und der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und – soweit es sich um Pflichtangaben handelt, die entsprechend gekennzeichnet sind – vollständig anzugeben.

2.5 Bei der Registrierung legt der Vermieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten einen Benutzernamen und ein Passwort fest (im Folgenden „Zugangsdaten“ genannt). Unzulässig sind Benutzernamen, deren Verwendung Rechte Dritter, insbesondere Namens oder Kennzeichenrechte verletzt, oder die sonst rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Vermieter hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Vermieter die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies erento umgehend mitzuteilen.

3. Abschluss von Mietverträgen

3.1 Der Mieter kann die Kontaktdaten des Vermieters auf der jeweiligen Produktdetailseite entnehmen und den Vermieter eigenständig per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

3.2 Erento behält sich das Recht vor, den Mieter zu kontaktieren und sich über den Ablauf der Buchung zu informieren.

3.3 Erento selbst bietet keine Gegenstände zur Vermietung an, sondern agiert lediglich als Plattform zur Vermittlung von Mietverträgen. Erento ist kein Vertragspartner des Mietvertrags. Dieser kommt ausschließlich zwischen Vermieter und Mieter zustande. Erento übernimmt nur dann die Einziehung der Miete für den Vermieter, wenn dies ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde. Der Buchungsprozess und der Mietvertragsabschluss erfolgen nur dann über die Erento-Plattform, wenn der Vermieter das Direktbuchungsmodell oder im Kontaktmodell eine Bezahlung über die Erento-Plattform vereinbart hat (siehe Ziff. 6). Ansonsten obliegt die Gestaltung des Buchungs- und Vertragsabschlussprozesses dem Vermieter.

3.4 Erento behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen (z.B. zu Testzwecken), auch eigene Mietgegenstände einzustellen.

4. Vertragsmodelle

Erento bietet die folgenden Vertragsmodelle an:

4 Kontaktmodell

Der Vermieter zahlt für das Einstellen (d.h. online stellen) einer bestimmten Anzahl von Artikeln für einen bestimmten Zeitraum. Zusatzleistungen, die die Gestaltung der Artikel betreffen, können gesondert beauftragt werden (beispielsweise für Top-Position, Werbebanner, Bilder-Galerie etc.), siehe dazu Ziff. 5 unten.
Laufzeit und Kündigung, Vergütung und Fälligkeit der Vergütung richten sich vorrangig nach den vertraglich getroffenen Vereinbarungen. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag getroffen wurde, gilt:

  • Laufzeit und Kündigung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht von einer der Parteien 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird
  • Vergütung und Fälligkeit. Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste von Erento. Die Vergütung wird monatlich oder jährlich im Voraus fällig.

5. Ergänzende Dienstleistungen, Credits

5.1 Ergänzend zu den unter Ziffer 4 beschriebenen Vertragsmodellen kann der Vermieter Zusatzverträge für ergänzende Dienstleistungen (beispielsweise für Top-Position, Werbebanner, Bilder-Galerie, Auto Push etc.) abschließen. Zusatzleistungen können entweder durch die „self-service“-Funktion auf der Erento Plattform direkt oder über die persönliche Ansprechperson des Vermieters gebucht werden und werden dann freigeschaltet. Zusatzleistungen können auch im schriftlichen Vertrag vereinbart sein.

5.2 Laufzeit und Kündigung, Vergütung und Fälligkeit der Zusatzleistungen richten sich vorrangig nach den vertraglich getroffenen Vereinbarungen. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt:

a) Die Vergütung für Zusatzleistungen richtet sich nach der bei Buchung der Zusatzleistung gültigen Preisliste. Die Vergütung ist mit Buchung der Zusatzleistung fällig. Für einige Zusatzleistungen erwirbt der Vermieter „Credits“, die einem virtuellen Credit-Konto zugeordnet werden. Welcher Leistungsumfang von den Credits abgedeckt ist, ergibt sich aus der für die jeweilige Zusatzleistung gültigen Leistungsbeschreibung.

b) Die Laufzeit der Zusatzleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung:

  • Einige Zusatzleistungen haben ein festgelegtes Enddatum.
  • Zusatzleistungen, die über Credits bezahlt werden, enden automatisch, wenn die Credits (d.h. das damit jeweils erworbene Leistungspaket) aufgebraucht sind.
  • Andere Zusatzleistungen verlängern sich automatisch. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die automatische Verlängerung jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, maximal jedoch um 24 Monate, wenn die Zusatzleistung nicht von einer der Parteien spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  • Die Zusatzleistungen enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ende des jeweiligen Vertrags gem. Ziff. 4.

5.3 Die Parteien können beim Kontaktmodell als Zusatzleistung vereinbaren, dass Zahlungen der Mieter an Erento als Vertreter des Vermieters geleistet werden. In diesem Fall gilt Ziff. 6.

6. Direktbuchungen und Zahlung über die Erento-Plattform

6.1 Buchungsprozess und Mietvertragsabschluss sowie Zahlungen erfolgen über die Erento-Plattform, wenn die Parteien das Direktbuchungsmodell vereinbart haben oder im Kontaktmodell als Zusatzleistung vereinbart haben, dass Zahlungen über die Erento-Plattform erfolgen sollen („Hybridmodell“).

6.2 Buchungsprozess und Vertragsabschluss

6.2.1 Direktbuchungs- und Hybridmodell ermöglichen den Abschluss des Mietvertrags unmittelbar über die Erento-Plattform. Dabei gibt Erento als Stellvertreter des Vermieters die entsprechenden Willenserklärungen im Namen des Vermieters ab und nimmt Willenserklärungen des Mieters im Namen des Vermieters entgegen. Der Abschluss eines Mietvertrages im Namen des Vermieters setzt in jedem Fall voraus, dass der Vermieter erento zuvor die Verfügbarkeit des jeweiligen Mietobjekts pro Mietanfrage ausdrücklich bestätigt hat.

6.2.2 Erento wird von dem Vermieter bevollmächtigt, das Mietobjekt auf der Plattform zu den von dem Vermieter festgelegten Konditionen (Mietpreis, etc.), in dem von dem Vermieter festgelegten Verfügbarkeitszeitraum, im Namen und für Rechnung des Vermieters zur Vermietung anzubieten und entsprechende Mietverträge mit dem Mieter zu schließen. Dabei wird erento auch bevollmächtigt, eine vom Vermieter vorgegebene Dauer der Angebotsbindung gegenüber dem Mieter zu verkürzen oder bei Nichtannahme des Angebots durch den ursprünglich vorgesehenen Mieter einen Ersatzmieter zu bestimmen. Etwaige Willenserklärungen des Mieters leitet erento umgehend an den Vermieter weiter.

6.2.3 Soweit der Vermieter keine eigenen Mietkonditionen vorgibt, ist erento befugt, die Mietkonditionen im Namen des Vermieters nach eigener Verantwortung festzulegen. In jedem Fall gelten die Stornobedingungen (Ziff. 8. der Nutzer-AGB) vorrangig, so dass Mieter ihre Mietverträge gemäß den Stornobedingungen mit Wirkung gegenüber dem Vermieter stornieren bzw. kündigen können. Der Vermieter wird seine Mietkonditionen entsprechend anpassen.

6.2.4 Der Vermieter überlasst erento die Angaben zu Artikeldetails, Verfügbarkeiten und anderen technischen Details (vgl. Ziff. 11-15). Der Vermieter verpflichtet sich die Angaben regelmäßig in dem von erento bereitgestellten Vermieter-Bereich zu aktualisieren und garantiert die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Des Weiteren garantiert der Vermieter, dass er sämtliche Verbraucherinformationspflichten (z.B. Impressum, Pflichtinformationen nach §§ 312ff. BGB) einhält und dass sonstige gesetzliche Vorschriften von ihm eingehalten werden.

6.2.5 Durch erfolgreichen Abschluss des Mietvertrages über die Plattform kommt ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande. Sich aus diesem Vertrag ergebende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bestehen ausschließlich zwischen dem Vermieter und Mieter. Der Vermieter und der Mieter treten nach Vertragsabschluss unmittelbar in Kontakt und vereinbaren die Einzelheiten für die Abholung und Rückgabe des Mietobjekts. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter nach erfolgreicher Buchung sein Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen und den Mietvertrag ordnungsgemäß zu erfüllen.

6.2.6 Der Vermieter hat eventuelle Verzögerungen bei Auslieferung / Übergabe des Mietobjekts binnen 3 Werktagen nach Bekanntwerden beim Mieter und bei Erento in Textform anzuzeigen. Der Vermieter verpflichtet sich in diesem Fall in Abstimmung mit dem Mieter ohne Aufpreis einen geeigneten Ersatz (gleich- oder höherwertiges Mietobjekt) zu finden. Sollte der Vermieter trotz Rückfrage durch den Mieter oder Erento selbst keinen Ersatz finden, so verpflichtet sich der Vermieter einen eventuell anfallenden Aufpreis für ein durch Erento vermitteltes angemessenes Ersatzmietobjekt zu bezahlen.

6.3 Bezahlung über die Erento-Plattform

6.3.1 Zahlungen der Mieter werden an Erento als Vertreter des Vermieters geleistet.

6.3.2 Erento ist befugt im Namen des Vermieters eine Anzahlung mit dem Mieter zu vereinbaren, die mit der Bestellung des Mietobjekts auf der Plattform von erento fällig wird. Für den Fall der Stornierung vor Abholung oder Auslieferung des Mietobjekts erhebt der Vermieter eine gestaffelte Stornogebühr wie in den Storno-Bedingungen (Ziff. 8. der Nutzer-AGB) aufgeführt.

6.3.3 Zahlungsdienstleistungen für Vermieter auf Erento werden von Stripe erbracht und unterliegen der Stripe Connected Account Vereinbarung (Stripe Connected Account Agreement), welche die Stripe Nutzungsbedingungen (Stripe Terms of Service) beinhaltet (zusammengefasst unter dem Sammelbegriff „Stripe Services Agreement“). Voraussetzung für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen durch Erento und/oder das Direktbuchungsmodell ist daher der Abschluss eines Stripe Services Agreement zwischen dem Vermieter und Stripe. Dieser Vertragsabschluss erfolgt i.d.R. zusammen mit dem schriftlichen Vertragsabschluss mit Erento.
Sie stimmen hiermit zu, vollständige und komplette Informationen über sich und ihr Unternehmen für Erento bereitzustellen, und sie autorisieren Erento, diese Informationen und Transaktionsinformationen, die im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der von Stripe offerierten Zahlungsdienstleistungen stehen, weiterzugeben.
Sollte der Vermieter kein Stripe Services Agreement abgeschlossen haben oder sollte dieser Vertrag später wegfallen, ist Erento berechtigt, die Vereinbarung über die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und/oder über das Direktbuchungsmodell außerordentlich fristlos zu kündigen und für den Fall, dass der Wegfall des Stripe Services Agreement vom Vermieter zu vertreten ist, Schadensersatz vom Vermieter zu verlangen.

6.4 Provisionen von Erento

6.4.1 Erbringt Erento die Zahlungsdienstleistung im Kontaktmodell als Zusatzleistung, behält Erento eine Provision auf jede Zahlung ein. Die Höhe der Provision richtet sich nach den abgeschlossenen Vertragskonditionen. Die Verpflichtung des Vermieters zur Zahlung der Einstellgebühren bleibt davon unberührt. Die Zahlung an den Vermieter erfolgt unverzüglich nach der Verarbeitung durch den Zahlungsdienstleister Stripe. Spätestens jedoch zwei Wochen nach Abschluss der Buchung.

6.4.2 Im Direktbuchungsmodell erhält Erento eine Provision auf den Gesamtbuchungsbetrag, wenn ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter zustande kommt. Die Höhe der Provision richtet sich nach den abgeschlossenen Vertragskonditionen.

7. Preiserhöhungen

7.1 Erento ist berechtigt, die Preise und Provisionen innerhalb der Vertragslaufzeit zu erhöhen, indem Erento die neuen Preise und Provisionen dem Vermieter mindestens zwei Wochen vor Erstellung der nächsten Rechnung in Textform mitteilt. Widerspricht der Vermieter den Änderungen nicht binnen eines Monats ab Zugang der Mitteilung, so gelten diese als angenommen. Erento wird den Vermieter bei Beginn der Frist auf die Wirkung der Genehmigungsfiktion besonders hinweisen. Der Vermieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise und Provisionen außerordentlich zu kündigen. Widerspricht der Vermieter der Preiserhöhung, so ist Erento berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise und Provisionen zu kündigen. Die Kündigungserklärungen bedürfen der Textform.

8. Kündigung/Beendigung

8.1 Für die verschiedenen Vertragsmodelle gelten jeweils die in Ziffer 4.1, 5.2 aufgeführten Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wurde.

8.2 Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, der Erento zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor:

  • wenn Verbotene Mietsachen (Ziffer 11.1) zur Vermietung angeboten werden,
  • wenn Verbotene Angaben (Ziffer 13) im Rahmen der Artikelbeschreibung gemacht werden,
  • im Falle von Umgehungshandlungen nach Ziffer 12,
  • wenn der Vermieter gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt,
  • wenn Erento den begründeten Verdacht hat, dass der Vermieter gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt, oder
  • wenn der Vermieter einen von Erento geforderten Nachweis nach Ziffer 11.5 nicht binnen 2 Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung liefert.

In diesem Fall teilt erento dem Vermieter mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Kündigung die Begründung für die Kündigung per E-Mail mit. Diese Frist gilt nicht, wenn erento:

  1. gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine Kündigung erfordern und erento dabei keine Einhaltung der Frist erlauben;
  2. das Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt;
  3. nachweisen kann, dass der betroffene Vermieter wiederholt gegen die geltenden AGB verstoßen hat, was zur Kündigung der erento geführt hat.

8.3 Alternativ zur außerordentlichen Kündigung ist Erento berechtigt, die Artikel zu löschen und das Nutzerkonto ganz oder zeitweise zu sperren.

8.4 Bei Beendigung des Vertrages werden die betreffenden Artikel von Erento offline gestellt.

8.5 erento teilt dem Vermieter die Gründe für eine Kündigung bzw. Sperrung des Nutzerkontos vor bzw. gleichzeitig mit der Kündigung oder Sperrung per E-Mail mit.

9. Abrechnung, Zahlung

9.1 Rechnungen übermittelt Erento per E-Mail an die vom Vermieter angegebenen Kontaktdaten. Die Rechnung gilt als am Tag der Versendung der Rechnungs-E-Mail als zugegangen. Der Vermieter kommt ohne Mahnung 14 Tage nach Zugang mit der Zahlung in Verzug, sofern er die Rechnung nicht innerhalb dieser Frist beglichen hat. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Erento ist berechtigt, vom Vermieter geschuldete Zahlungen (einschließlich Provisionen) mit Zahlungen zu verrechnen, die Erento im Rahmen von Zahlungsdienstleistungen oder dem Direktbuchungsmodell für den Vermieter entgegennimmt.

9.2 Der Vermieter hat die Möglichkeit, Erento ein SEPA Basismandat / SEPA Firmenmandat zu erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 3 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Vermieter hat Sorge dafür zu tragen, dass das Konto stets die erforderliche Deckung aufweist. Ist dies nicht der Fall oder schlägt die Abbuchung durch Erento aus einem anderen Grunde fehl, so hat der Vermieter die Kosten der Rücklastschrift in Höhe von 15,00 EUR pro fehl geschlagenem Versuch zu tragen. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Erento behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.

9.3 Ist der Vermieter mit der Zahlung der Provision oder der vereinbarten Vergütung für die Zusatzleistung in Verzug, kann Erento die von ihr geschuldeten Dienstleistungen (einschließlich etwaiger Zusatzleistungen nach Ziffer 5) zurückbehalten bzw. vorübergehend einstellen, das Nutzerkonto sperren und/oder das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn sie dies dem Vermieter mit einer Frist von einer Woche ankündigt und der Vermieter die seinerseits geschuldeten Zahlungen nicht in dieser Zeit vollständig bewirkt. Weitergehende Rechte von Erento bleiben unberührt.

9.4 Erento behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als 6 Wochen, die Forderung an einen Inkasso Dienstleister weiterzuleiten.

10. Freistellung

10.1 Der Vermieter stellt Erento von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eingestellter Angebote oder Inhalte, einschließlich der vom Vermieter abgegebenen Bewertungen, oder wegen der unzulässigen Anbietung oder Vermietung eines rechtlich geschützten Gegenstands gegenüber Erento geltend machen. Die Freistellung umfasst insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

10.2 Der Vermieter stellt erento auf erstes Anfordern von sämtlichen Kosten und Schäden frei, die dadurch entstehen, dass erento von Dritten deshalb in Anspruch genommen wird, weil der Vermieter schuldhaft gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einem Mietvertrag verstoßen hat.

10.3 Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme von Erento unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die Erento für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung benötigt.

10.4 Weitergehende Ansprüche von Erento bleiben unberührt.

11. Einstellen von Mietsachen, Angaben, Kommentare

11.1 Der Vermieter hat die Möglichkeit, einzelne Mietsachen in den Dienst einzustellen und über den Dienst zur Miete anzubieten. Der Vermieter ist verpflichtet, die von ihm angebotene Mietsache in den passenden Kategorie zu platzieren, sie richtig und vollständig zu beschreiben, sowie alle für die Mietentscheidung wesentlichen Mietbedingungen und Eigenschaften und Merkmale der Mietsache wahrheitsgemäß anzugeben. Der Vermieter hat dabei die einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu beachten. Die Angaben über die Mietsache dürfen insbesondere nicht irreführend sein, sie dürfen nicht Selbstverständlichkeiten betreffen, und sie dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass die Konkurrenz mit unlauteren Mitteln arbeitet. Beispielsweise sind folgende Formulierungen verboten: „100% echt“, „kein Fake“, „er kommt wirklich“, „originale Bilder“.

11.2 Akzeptiert der Vermieter auch Verbraucher(§ 13 BGB) als Mieter, ist der im Angebot genannte Mietpreis als Endpreis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unter Nennung der zeitlichen Bezugsgröße, für die dieser Preis gilt, anzugeben.

11.3 Der Vermieter ist verpflichtet, soweit erforderlich alle nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. für Fernabsatzverträge, Impressumspflichten nach § 5 TMG) geforderten Informationen in der vorgeschriebenen Form und zum vorgeschriebenen Zeitpunkt anzugeben, insbesondere seine Identität offen zu legen, seine ladungsfähige Anschrift zu nennen und ggf. auf das gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen. Diese Angaben sind spätestens bei der Beantwortung der Anfrage zu machen.

11.4 Sofern der Vermieter die von ihm angebotene Mietsache durch Abbildungen näher beschreibt, versichert er mit dem Hochladen der Abbildungen, dass durch ihre Verwendung im Rahmen des Dienstes keine Rechte Dritter, insbesondere fremde Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Fotos müssen die Mietsache selbst bzw. den Dienstleister selbst abbilden. Bei Fotos von Personen dürfen nicht mehr als 24 Monate zwischen Aufnahmedatum und Verwendung liegen. Erento ist berechtigt, einen Nachweis in geeigneter Form zu fordern. Der Vermieter räumt Erento an den von ihm eingestellten Inhalten und Bildern kostenfrei die nicht-ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten, übertragbaren und unterlizenzierbaren Nutzungsrechte zur Verwendung der Inhalte und Bilder im Rahmen des Erento-Web-Portals ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, auch in bearbeiteter und abgeänderter Form.

11.5 Der Vermieter ist verpflichtet, von ihm eingestellte Mietsachen unverzüglich aus dem Dienst zu entfernen, wenn sie nicht mehr zur Vermietung angeboten werden.

11.6 Der Vermieter ist verpflichtet, sämtliche Daten, insbesondere Informationen zu Rechnungs- und Lieferungsanschriften, wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der hinterlegten Daten hat der Vermieter seine Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – Erento unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.

11.7 Wenn Mietsachen oder Dienstleistungen im Dienst gezielt für bestimmte Regionen angeboten werden, darf der Vermieter für Mieter innerhalb dieser Regionen nur solche Reise- oder Anfahrtskosten berechnen, die als Pauschale im Endpreis ausgewiesen sind.

11.8 Für das Einstellen von Angeboten für Dienstleistungen in der Kategorie „Stripper & Stripperinnen“ gelten die folgenden Sonderregeln: Für jeden Künstler darf nur ein Standort ausgewählt werden. Bei den Regionen für Auftritte dürfen in den Einstellungen nur Regionen mit einem Radius von maximal 200 km um diesen Standort des Künstlers angegeben werden.

11.9 Kommentare und Bewertungen

11.9.1 Mieter können nach Abschluss eines Mietvertrags den Vermieter und die Transaktion bewerten und kommentieren. Vermieter haben die Möglichkeit, Mieter-Bewertungen und Kommentare ihrerseits zu kommentieren und dazu Stellung zu nehmen.

11.9.2 Erento überprüft Bewertungen und Kommentare grundsätzlich nicht auf Richtigkeit, Wahrheitsgehalt oder Rechtmäßigkeit. Mieter und Vermieter sind für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit sowie für die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen ihrer Bewertungen und Kommentare allein verantwortlich. Erento ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vereinbarkeit von Bewertungen und Kommentaren mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den AGB zu überprüfen und, soweit dies erforderlich ist, diese abzuändern oder zu löschen. Eine zweckwidrige Nutzung des Bewertungssystems ist unzulässig. Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Einstellung von Kommentaren die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere nur wahrheitsgemäße und sachliche Angaben zu machen. Insbesondere ist der Vermieter verpflichtet:

  • sich nicht als eine andere Person oder als ein anderes Unternehmen auszugeben und über die eigene Identität zu täuschen;
  • andere Personen, Mieter und Vermieter nicht zu belästigen, zu bedrohen oder sonst in ihrer Würde, Ehre oder sexuellen Selbstbestimmung zu verletzen;
  • keine Schmähkritik zu üben und keine Verleumdungen, Beleidigungen, Lügen oder Falschinformationen zu verbreiten;
  • keine unzutreffenden oder unsachlichen Kommentare abzugeben;
  • Bewertungen oder Kommentare, die sein Unternehmen betreffen, nur über die von Erento bereitgestellten Vermieter-Kommentarfunktionen abzugeben (und insbesondere nicht durch Dritte abgeben zu lassen);
  • keine Nutzung des Bewertungs- und Kommentarsystems vorzunehmen, die dessen Zweck zuwider läuft.

11.9.3 Erento behält sich vor, Bewertungen und Kommentare jederzeit ohne Angaben von Gründen zu löschen, nicht anzuzeigen und/oder erst nach vorheriger Prüfung freizuschalten.

11.9.4 Der Vermieter räumt Erento an seinen Kommentaren, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig sind, kostenfrei die nicht-ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten, übertragbaren und unterlizenzierbaren Nutzungsrechte zur Verwendung im Erento-Portal ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, auch in bearbeiteter und abgeänderter Form.

11.10 Vom Vermieter bereitgestellte oder generierte Informationen (Angebote, Kommentare und diesbezügliche Inhalte/Bilder) werden von erento nach der gesetzlichen Verjährungsfrist gelöscht.

12. Umgehungshandlungen, Vertragsstrafe

12.1 Entsteht nach dem gewählten Vertragsmodell ein Provisionsanspruch zugunsten von Erento durch den Abschluss eines Mietvertrages, ist es untersagt, Mietverträge unter Umgehung des Dienstes abzuschließen. Erento behält sich vor, durch anonyme Anrufe die Einhaltung des Umgehungsverbotes durch den Vermieter zu überprüfen.

12.2 Erhält der Vermieter eine Anfrage eines Mieters zu einem konkreten Angebot auf Erento, die zum Abschluss eines Mietvertrages führt und entsteht nach dem gewählten Vertragsmodell (Provisionsmodell) durch den Abschluss des Vertrages ein Vergütungsanspruch zugunsten von Erento, ist der Vermieter verpflichtet, Erento von diesem Vertragsschluss und dessen Wert nach Ziffer 4.3 zu unterrichten und die fällige Provision an Erento zu zahlen.

12.3 Unterlässt es der Vermieter, Erento vom Abschluss eines Mietvertrages nach Ziffer 12.2 zu informieren, ist er gegenüber Erento zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Betrages der dadurch entgangenen Provision, mindestens jedoch in Höhe von 500,00 €, verpflichtet.

13. Verbotene Mietsachen

13.1 Es ist untersagt, Gegenstände in den Dienst einzustellen und zur Miete anzubieten:

  • deren Vermietung strafbar oder ordnungswidrig ist
  • deren Vermietung, Zugänglichmachung oder Bewerbung Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Patentrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechte) oder sonstige Rechte Dritter verletzt (vgl. auch Ziffer 11)
  • die mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen versehen sind
  • die einen pornographischen oder sonst jugendgefährdenden Charakter haben
  • die Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind
  • die unmittelbar gesundheitsgefährdend sind
  • deren Vermietung gegen die guten Sitten verstoßen würde

13.2 Die Vermietung von Tieren, insbesondere von Wirbeltieren, unterliegt besonderen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Tiere. Die Beachtung dieser Vorschriften obliegt dem Vermieter. Sofern diese Vorschriften eine behördliche Erlaubnis voraussetzen, ist die Vermietung nur zulässig, wenn der Vermieter über die entsprechende Erlaubnis verfügt.

13.3 Erento behält sich vor, Angebote, die gegen diese Besonderen Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen, ohne Angabe von Gründen und ohne Vorwarnung zu entfernen. Dies gilt insbesondere auch für Vorschriften zum Schutz von Tieren.

14. Urheberrechtlich geschützte Mietsachen

14.1 Originale oder Vervielfältigungsstücke von Werken, an denen Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte bestehen (z. B. Musikwerke, Filme, Mitschnitte von Darbietungen oder Konzerten, Fotografien, Sprachwerke, Landkarten, Gemälde, Grafiken, Computerprogramme, Datenbanken, usw.) dürfen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers vermietet werden. Dies gilt mit Ausnahme von Bauwerken und Werken der angewandten Kunst auch dann, wenn das Original oder Vervielfältigungsstück mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden ist und der Vermieter das Original oder Vervielfältigungsstück des Werks ordnungsgemäß erworben hat.

14.2 Der Vermieter versichert, dass der zur Verbreitung des geschützten Gegenstands Berechtigte der Vermietung zugestimmt hat. Der Vermieter ist verpflichtet, Erento die Zustimmung auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.

15. Verbotene Angaben

15.1 Die vom Vermieter angegebene Beschreibung der Mietsache, einschließlich der hochgeladenen Abbildungen und PDF-Dokumente, darf keine Werbung für andere Produkte als die angebotene Mietsache enthalten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung von Erento vor.

15.2 Das Setzen von Links auf fremde Internetangebote oder ein vom Vermieter betriebenes Internetangebot ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Erento gestattet.

15.3 Die Nennung der Kontaktdaten des Vermieters innerhalb der Beschreibung der Mietsache, einschließlich der Kurzbeschreibung und dem Titel, ist nicht gestattet.

16. Abweichende Vereinbarungen
Etwaige von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden zu Beweiszwecken von beiden Parteien umgehend in Textform bestätigt. Dasselbe gilt auch für die Vereinbarung von Preisen, die von der Preisliste abweichen. Ziffer 7 bleibt unberührt.

17. Datenaustausch mit Auskunfteien

Zum Schutz vor Forderungsausfällen und Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch Dritte, ist die Erento GmbH berechtigt, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung der Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) und Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Der Vermieter willigt ein, dass Erento der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA Gesellschaft und der Bürgel Wirtschaftsinformationen diese Informationen übermitteln darf. Unabhängig davon wird Erento der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Diese Meldungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Firmen eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Nutzers nicht beeinträchtigt werden.
Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Nutzern geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.

18. Datenschutz

18.1 Personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten anderer, die im Dienst von erento enthalten sind oder von denen der Vermieter sonst im Rahmen der Nutzung des Dienstes Kenntnis erlangt, dürfen ausschließlich zum Zwecke der Anbahnung und Abwicklung von Mietverträgen verwendet werden. Es ist insbesondere untersagt, entsprechende Daten zu Werbezwecken zu nutzen und dem Betroffenen unverlangte E-Mail, Telefax oder Briefpostwerbung zu übersenden oder unverlangt telefonisch mit ihm in Kontakt zu treten.

18.2 Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der erento Plattform finden sich in der Datenschutzerklärung.

19. Schlussbestimmungen

19.1 erento behält sich vor, diese AGB zu ergänzen oder zu ändern. Die geplanten Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Vermieter spätestens 15 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. erento räumt eine längere Frist ein, wenn dies erforderlich ist, um es den Vermietern zu ermöglichen, die aufgrund der Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen vorzunehmen. Die Zustimmung des Vermieters zu der Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht vor Ablauf der Frist in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. Alternativ hat der Vermieter das Recht, das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Frist zu kündigen. Eine solche Kündigung entfaltet innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mittelung Wirkung, sofern für den Vertrag keine kürzere Frist gilt.

erento verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs oder der Kündigung und die Fristen für Widerspruch und Kündigung, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinweisen.

Widerspricht der Vermieter der Änderung der Nutzungsbedingungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. erento ist in diesen Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen.

19.2 Der Vermieter ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden von erento nicht bestritten

19.3 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Berlin.

19.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen. Das einheitliche UN-Kaufrecht (UNCITRAL) findet keine Anwendung. Vertragssprache ist deutsch.